Ratgeber
Im Ratgeber erklären wir die wichtigsten Grundlagen rund um Trennwände in der Schweiz: Bewilligungspflicht, Schallschutz in dB, den Unterschied zwischen Systemtrennwänden und klassischem Trockenbau sowie den Rückbau bei Mietende. Die Artikel richten sich an Planende, Facility Manager und Mieterschaft, die vor einer Entscheidung stehen.
- Trennwand und Baubewilligung: was gilt in der Schweiz?
Nicht tragende Systemtrennwände innerhalb eines bestehenden Brandabschnitts sind in vielen Kantonen bewilligungsfrei, die Praxis unterscheidet sich aber von Gemeinde zu Gemeinde. Massgebend sind zudem die VKF-Brandschutzrichtlinien, Fluchtwegvorgaben und bei Mietflächen die Zustimmung des Vermieters.
- Schallschutz bei Trennwänden: dB-Werte verstehen
Der Rw-Wert gibt an, wie viel Schall eine Wand dämmt: Einfachverglasung erreicht rund 32 bis 36 dB, doppelt verglaste Systeme 40 bis 45 dB, geschlossene Systemtrennwände je nach Aufbau 35 bis 49 dB. Bereits 10 dB Unterschied werden vom menschlichen Ohr als deutliche Halbierung der Lautstärke wahrgenommen.
- Systemtrennwand oder Trockenbauwand?
Systemtrennwände sind versetzbar, rückbaubar und staubarm montierbar, kosten in der Anschaffung aber meist mehr als Gipstrockenbau. Trockenbau ist bei dauerhaften Umbauten und in Nasszellen oft die richtige Wahl, Systemtrennwände lohnen sich bei Mietflächen, häufigen Änderungen und Montage im laufenden Betrieb.
- Trennwände im Mietbüro: Einbau, Zustimmung, Rückbau
Wer eine Mietfläche mit Trennwänden umbaut, braucht in der Regel die schriftliche Zustimmung des Vermieters und muss die Fläche bei Auszug meist im vereinbarten Zustand zurückgeben. Versetzbare Systemtrennwände lösen dieses Spannungsfeld, da sie rückstandsfrei demontiert oder an den Nachmieter übergeben werden können.